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SG Hoppecketal / Padberg

Am Blumenhang
34431 Marsberg-Beringhausen

Wichtige Hinweise zum Saisonstart 20/21

28.08.2020

Hier einige Hinweise bezüglich der Hygiene Regeln

Fragen und Antworten - Zurück ins Spiel

Am ersten Septemberwochenende nimmt der Fußball- und Leichtathletik-Verband
Westfalen (FLVW) den Meisterschafts-Spielbetrieb wieder auf. Als Orientierung diente
bereits für Test- und Freundschaftsspiele der Hygieneleitfaden des Deutschen Fußball-
Bundes (DFB) Zurück ins Spiel. Weitere wichtige Fragen zum Saisonstart und zur
Organisation des Spielbetriebs während der Corona-Pandemie beantwortet der FLVW
nachfolgend. Dabei weist der Verband explizit daraufhin, dass die im Folgenden
aufgeführten Informationen ausschließlich als Orientierung zu verstehen sind. Jeder
Verein muss sein Hygienekonzept auf ihn und seine Sportstätten abstimmen.
Verantwortlich für die Coronaschutzverordnung und deren Einhaltung sind die
Kommunen und deren Gesundheitsämter. Die nachfolgenden Hinweise orientieren sich
an der vorerst bis zum 31. August geltenden Coronaschutzverordnung des Landes
NRW.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Vereine erreichen den FLVW ab sofort über eine Corona-Hotline: 02307-371-102. Diese ist
von Montag bis Freitag, von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr besetzt. Darüber hinaus
können sich Vereine auch per E-Mail an den FLVW wenden: corona@flvw.de.
Was mache ich, wenn wir im Verein einen Verdachtsfall oder eine Corona-Infektion
haben?

Es muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden. Dies muss der betroffene Spieler
oder die betroffene Spielerin machen, der Verein sollte sicherstellen, dass diese Meldung
erfolgt ist.

Unter https://tools.rki.de/PLZTool/ finden sich die entsprechenden Kontaktdaten der
Gesundheitsämter.


Daneben muss der Verein den FLVW informieren. Hierfür stehen drei Wege zur Verfügung:
auf der Homepage das Kontaktformular, die E-Mail-Adresse corona@flvw.de und unsere
FLVW-Corona-Hotline unter der 02307-371-102.
Was muss ich generell beachten?

Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen
außerhalb des Spielfelds (Trainer*innen, Auswechselspieler*innen, Teamoffizielle, Zuschauer
etc.). In den Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
Händeschütteln oder Umarmungen sind zu unterlassen, die Husten- und Nies-Etikette
(Armbeuge oder Einmal-Taschentuch) zu beachten. Neben dem Händewaschen (mindestens
30 Sekunden) mit Wasser und Seife und dem Händedesinfizieren ist das Spucken auf dem
Spielfeld zu unterlassen. Die Teilnahme am Trainings- oder Spielbetrieb ist für alle Beteiligten
nur bei symptomfreiem Gesundheitszustand möglich. Auch wenn es Personen im eigenen
Haushalt gibt, die Symptome zeigen, ist eine Teilnahme am Spielbetrieb zu unterlassen.
Urlaubsrückkehrer aus kritischen Gebieten sollten ohne negativen Corona-Test 14 Tage nicht
am Spiel- und Trainingsbetrieb teilnehmen. Es ist grundsätzlich ein Hygienebeauftragter im
Verein zu benennen.

Auf das Handshake-Ritual vor dem Spiel wird bis auf Weiteres verzichtet.
Was ist bei einem Mannschaftsfotos zu beachten?

Ein Mannschaftsfoto mit Mund-Nase-Masken erscheint wenig sinnvoll. Daher ist bei
aktuellen Mannschaftsfotos unbedingt der Abstand von 1,5 Metern einzuhalten (in den
Reihen versetzt stehen). Ein kompaktes Teamfoto ist derzeit nicht möglich. Mit der
Einhaltung der Abstandsregel wird jedoch öffentlich dokumentiert, dass sich die Mannschaft
und der Verein mit der Einhaltung der „Coronaregeln“ auseinandersetzt und somit einen
wichtigen Beitrag zur Sicherung des Trainings- und Spielbetriebes leistet.

Der Sportplatz
Zone 1: „Innenraum/Spielfeld“
Unter Zone 1 fällt das Spielfeld inklusive Spielumrandung und – wenn vorhanden – die
Laufbahn. Dort befinden sich ausschließlich die für den Spielbetrieb notwendigen
Personengruppen (Spielerinnen und Spieler, Trainerinnen und Trainer, Teamoffizielle,
Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Ansprechpartnerin
bzw. Ansprechpartner für das Hygienekonzept, Medien).

Sollte es keine Abgrenzung des Spielfeldes geben, ist angeraten eine Abtrennung mit
Hilfsmaterial wie Flatterband oder ähnlichem zu schaffen. Die Zone 1 wird ausschließlich an
festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen. Für den Weg vom
Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend

Wegeführungsmarkierungen genutzt. Die Einwechselspielerinnen und -spieler müssen
sowohl zum Spielgeschehen als auch zu einander einen Abstand von mindestens 1,50
Metern einhalten.

Medien (z.B. Fotografinnen und Fotografen) wird der Zutritt zum Spielfeld nur nach
vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Mindestabstandes gewährt.
Zone 2: „Umkleidebereiche“

Unter Zone 2 fällt der Umkleidebereich. Dort haben ausschließlich folgende Gruppen Zutritt:
Spielerinnen und Spieler, Trainerinnen und Trainer, Teamoffizielle, Schiedsrichterinnen und
Schiedsrichter, Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für das Hygienekonzept.
Im Umkleidebereich ist die Einhaltung der Abstandsregelung (1,50 Meter) oder das Tragen
eines Mund-Nase-Schutzes zwingend erforderlich.

Es ist unerlässlich, dass ausreichend Zeit zwischen den Wechseln der Mannschaften
vorgesehen wird. Die Desinfektion zwischen der Nutzung durch unterschiedliche
Mannschaften und Sportlerinnen und Sportler ist zwingend erforderlich, ebenso ist
ausreichend zu lüften. Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der
Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung. Nur jede zweite Dusche darf im
Regelfall genutzt werden. Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf
das notwendige Minimum beschränkt. Am besten kommen die Akteure bereits umgezogen
zum Platz und verlassen diesen nach dem Spiel auch wieder so, wie sie gekommen sind.
Zone 3: „Publikumsbereich (im Außenbereich)“

Unter Zone 3 fällt der gesamte Publikumsbereich draußen, also sämtliche Bereiche der
Sportstätte, die frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche)
sind. Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen offiziellen Eingang. An
diesem werden die notwendigen Daten der Zuschauer ermittelt, um die Kontaktverfolgung
zu gewährleisten und Eintrittsgelder erhoben. Bitte auf den „Kassierrundgang“ verzichten.
Weitere Zugänge sollten abgesperrt sein. (Alle anderen Zugänge mit geeigneten Mitteln
absperren). Neben dem Eingang gibt es einen separaten Ausgang, um Gegenverkehr zu
vermeiden müssen Ein- und Ausgang getrennt sein. Die eingelassene Personenzahl wird
stetig kontrolliert und ist auf 300 Gäste plus 30 Spieler/innen beschränkt. Es dürfen
insgesamt maximal 330 Personen vor Ort sein. Trainerinnen und Trainer, Teamoffizielle,
Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Ansprechpartnerin
bzw. Ansprechpartner für das Hygienekonzept, Medien fallen ebenfalls unter die 300 Gäste.
Dies ist zu berücksichtigen. Wenn möglich, werden in Zone 3 (“Publikumsbereich”) die
Zuschauer von Heim- und Gastmannschaft getrennt.
Was muss ich bei der Datenerhebung beachten?

Die Kontaktdaten aller sich auf dem Sportgelände befindender Personen müssen erfasst
werden. Dazu gehören der Name, Adresse und Telefonnummer, Datum und Uhrzeit:
Kommen und Gehen. Sollte die Erfassung mittels einer Liste erfolgen, muss auf dieser ein
Datenschutzhinweis vorhanden sein. Sollte ein Gast sich verweigern oder nicht seine
Echtdaten in die Liste eintragen, wird von dem Hausrecht des Vereins Gebrauch gemacht
und die Person muss das Sportgelände verlassen.


Dürfen wir die Vereinsgaststätte öffnen?
Der Ausschank am Platz ist möglich - aber nur mit gewissen Vorkehrungen. Der Zugang zum
Schankraum oder Verkaufsstand ist nur mit Mund- und Naseschutz zulässig. Auch hier gibt
es einen Eingang und einen separaten Ausgang und die Wegführung ist markiert. Am besten
ist es, Flaschengetränke und Abgepacktes zu verkaufen. Bei Gläserausschank ist auf die
Gläserhygiene zu achten (regelmäßiger Spülwasserwechsel, Spülboytabs im Spülwasser, etc.).
Es muss eine klare Trennung von Kasse und Essensausgabe erfolgen. An Kasse und
Ausgabestelle ist ein Spuckschutz anzubringen. An der Essensausgabe darf kein Verzehr
stattfinden. Auch in der Schlange an der Kasse bzw. Essensausgabe muss ein Mund- und
Nasenschutz getragen werden.

Sollten sich Sitzplätze im Vereinsheim befinden, ist ein eigenes Hygienekonzept samt
Verordnung für Gastronomie anzufertigen. Bitte die entsprechenden Hygienevorgaben
beachten (eigene Hygienekonzept plus Verordnung für Gastronomie).

Wie organisiere ich den Spielbetrieb?
Die Anstoßzeiten werden grundsätzlich von der Spielleitenden Stelle geplant. Sollte eine
zusätzliche Entzerrung zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln erforderlich sein,
oder sollten diese behördlich angeordnet werden, ist umgehend die Spielleitenden Stelle
zwecks zeitlicher Anpassungen zu kontaktieren.

Vor dem Spiel ist von Heim- und Gastmannschaft eine Spielerliste inkl. Betreuerstab (Name,
Adresse und Telefonnummer) beim Heimverein zu hinterlegen. Der Heimverein bewahrt
diese Listen 4 Wochen auf.

Die Umkleidekabinen für die Mannschaften sind auszuweisen und die Zugänge, wenn
möglich, separat voneinander zu organisieren. Beim Betreten der Kabine ist ein Mund-,
Naseschutz zu tragen. In der Kabine ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Ist
dies nicht möglich ist auch hier ein Mund-, Naseschutz zu tragen. Es ist vom Heimverein
dafür zu sorgen, dass genügend Desinfektionsmittel in den Kabinen vorhanden ist.
Wünschenswert wäre ein Spender vor jeder Kabine. Um eine unkomplizierte
Spielvorbereitung bei Auswärtsspielen zu haben, raten wir allen Gastmannschaften die
Mannschaftsbesprechung vorher zu erledigen und umgezogen zum Spiel anzureisen.
Halbzeitbesprechungen sollten vorzugsweise im Freien stattfinden. In der Kabine nur mit
Mund-u. Naseschutz. Pausengetränke werden vom Heimverein nicht mehr gereicht. Es wird
angeraten, dass sich jeder Spieler seine eigene Getränkeflasche gefüllt und beschriftet
mitbringt. Einzig der Schiedsrichter bekommt eine Wasserflasche in der Halbzeit gereicht.
Nach dem Spiel ist darauf zu achten, dass die Kabine nur mit der Anzahl an Spielern und
Spielerinnen genutzt wird, welche einen Abstand von 1,5 Metern zulassen. Die Duschen
werden ebenfalls nur mit einer begrenzten Anzahl an Spielern und Spielerinnen genutzt,
damit auch hier der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Ist in einem
Umkleidegebäude ein Duschraum für 2 Mannschaften vorgesehen, müssen die
Mannschaften nacheinander die Duschen nutzen (erst Mannschaft A, dann Mannschaft B).
Dazwischen und nach dem Spiel sind alle Kontaktflächen ordentlich zu reinigen und zu
desinfizieren.

Vom Aufstellen von Wassereimern zur Abkühlung wird zwingend abgeraten, bei extremen
Temperaturen könnte eine Freilanddusche eine Alternative darstellen.
Der Hygienebeauftragte des Heimvereins weist die Gastmannschaft in die Nutzungs-
Bedingungen von Umkleide und Duschen ein. Der Mannschaftsverantwortliche der
Gastmannschaft unterzeichnet für die gesamte Mannschaft, dass eine Einweisung erfolgt ist.
Bei der Benutzung des Eingabegerätes für den Spielbericht ist sicherzustellen, dass vor und
unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.
Das Spielen von Spielern innerhalb eines Tages in 2 Mannschaften ist aufgrund der Corona-Pandemie nicht gestattet.

Weitere Informationen werden noch folgen. Im Jugendfußball ist
ohnehin für einen Junior bzw. eine Juniorenmannschaft nur ein Einsatz am Kalendertag
zulässig.

Ist paralleler Spielbetrieb auf Kleinspielfeldern zulässig?
Grundsätzlich können auf einem Großfeld im Kinderfußball (bis D-Junioren) zwei Spiele
parallel durchgeführt werden. Es handelt sich bei parallelen Spielen um zwei einzelne
Sportveranstaltungen im Kontaktsport, bei der jeweils 30 Personen in Kontakt kommen
dürfen (mit entsprechender Rückverfolgung). Entscheidend ist, dass am Ende der
Veranstaltung jeder Spieler mit maximal 29 anderen Personen (egal ob Stamm- oder
Auswechselspieler, eigene oder fremde Mannschaft(en)) Kontaktsport betrieben hat. Dies gilt
auch für die „Spieltreffs“ (neue Spielformen im Kinderfußball).

Zwischen den Spielfeldern und weiterer Personen ist zwingend der Abstand einzuhalten
(Spielfeldaufbau gemäß Anhang Jugendspielordnung/WDFV). Eine Vermischung der Aktiven
der parallelen Spiele ist auszuschließen. Die Abstandsregel ist zudem beim Zutritt und beim
Verlassen der Spielfläche zu beachten. Die maximale Personenanzahl von 330 auf der
Sportanlage ist entsprechend zu beachten.
Dennoch gilt weiterhin, dass die letzte Entscheidung zur Durchführung des Sportbetriebes
den örtlichen Behörden obliegt.

Hinweise:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt der Fußball- und Leichtathletik-Verband
Westfalen e. V. (FLVW) keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der
obenstehenden Empfehlungen. Diese verstehen sich als Hilfestellung für die Sportvereine,
nicht aber als Rechtsberatung.

Die rechtliche Grundlage bildet die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-
Westfalen mitsamt Anlagen, die sie in der jeweils aktuellen Fassung hier finden:

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-dercorona-pandemie

Aufgrund regionaler oder lokaler Besonderheiten sind die Kreise und kreisfreien Städte
ermächtigt, weitergehende Beschränkungen zu erlassen (vgl. § 16 Satz 2 CoronaSchVO
NRW). Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den Behörden vor Ort, welche
Voraussetzungen für Ihren Sportbetrieb gelten.

coronazuschaueer
coronazuschaue
coronaapp